Update: Das belgische Parlament hat die Gesetzgebung für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich verabschiedet

22-02-2024 | 2 | Business to Government Compliance, Steuer- und Prüfungsbereitschaft

22. Februar 2024

Das belgische Parlament hat bekannt gegeben, dass der Gesetzesentwurf für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Belgien veröffentlicht wurde. Das bedeutet, dass das Mandat ab dem 1. Januar 2026 anwendbar ist und angenommen werden kann. Obwohl eine Ausnahmeregelung der Europäischen Kommission (EU-Richtlinie Artikel 218 und 232) noch erforderlich ist, wird erwartet, dass sie im Einklang mit ViDA erscheinen wird.

Die Strategie des Landes für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich umfasst zwei Stufen – 1) die auf PEPPOL basierende Struktur der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Steuerzahlern – 4-Ecken-Modell 2) erweitert um die Vorabklärung mit den Steuerbehörden (Continuous Transaction Control, CTC) – 5-Ecken-Modell.

Das 4-Ecken-Modell sieht zunächst keine direkte staatliche Berichterstattung vor. Im gegenseitigen Einvernehmen können jedoch auch andere Börsenplattformen genutzt werden, sofern sie den Anforderungen der EU entsprechen. Mit dem 5-Ecken-Modell strebt Belgien eine langfristige strategische Planung an, zu der auch eine zeitnahe elektronische Berichterstattung gehört, die den jährlichen Bericht über die Auflistung der Verkäufe ersetzt. Außerdem wird dies dazu beitragen, die Mehrwertsteuerlücke und die Differenz zwischen prognostizierter und eingenommener Steuer zu verringern. Nach Angaben der EU wird die jüngste belgische Mehrwertsteuerlücke für das Jahr 2023 auf rund 2,5 Mrd. € pro Jahr geschätzt.

Belgien strebt in erster Linie eine Synchronisierung mit den Plänen der EU VAT in the Digital Age für das System der elektronischen Rechnungsstellung – EN 16931 – in der gesamten Region an, um Interoperabilität zu gewährleisten. Im Rahmen der Säule der digitalen Meldepflicht plant die EU eine verbindliche, strukturierte elektronische Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 2030 und später.

Die neue Regelung ist jedoch auf in Belgien ansässige Unternehmen, lokale Tochtergesellschaften ausländischer Organisationen und gebietsfremde Unternehmen beschränkt, die in Belgien mehrwertsteuerlich registriert sind und dort eine feste Niederlassung haben. Eine wichtige Neuerung in diesem Gesetzentwurf ist, dass gebietsfremde Unternehmen elektronische Rechnungen von ihren in Belgien ansässigen Lieferanten für alle inländischen Lieferungen akzeptieren müssen.

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