Author: Patchanok Kluabkaew, SAP Finance Lead.
Das italienische Finanzministerium hat letzte Woche die aktualisierte Version 1.8 der technischen Spezifikationen für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht, die ab dem 1. Februar 2024 gültig sein wird.
Die wichtigsten Änderungen sind die folgenden:
- Einführung einer neuen Kodierung für den Block „AltriDatiGestionali“ für landwirtschaftliche Erzeuger, die einer Sonderregelung unterliegen
- Einführung einer Kontrolle zur Zurückweisung von Rechnungen mit ungültiger Absichtserklärung 00477
- Die Angaben für die Verwendung der TD28 für Vorgänge von und nach nicht in Italien ansässigen Personen wurden aktualisiert.
- Die Beschreibung der Länderkennung wurde in die persönlichen Daten des CedentePrestatore (Zedent-Kreditgeber) integriert.
Hier finden Sie die neuesten Informationen des italienischen Finanzministeriums (Agenzia delle entrate).
Zur Erinnerung: Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung wird für alle Steuerpflichtigen ab dem 1. Januar 2024 aktiviert. Alle übrigen Unternehmen mit einem Umsatz von nicht mehr als 25.000 € pro Jahr sind ab dem 1. Januar 2024 von der SdI-Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung betroffen.
Italien war das erste Land in der Union, das die elektronische Rechnungsstellung für B2B- und B2G-Transaktionen eingeführt hat, noch vor der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/55/EU, die den Empfang elektronischer Rechnungen für öffentliche Verwaltungen verbindlich vorschreibt.
- Die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich ist seit 2014 (2015 für subzentrale Verwaltungen) obligatorisch.
- Die elektronische Rechnungsstellung für B2B und B2C ist seit Januar 2019 Pflicht.
Die elektronische Rechnung ist für öffentliche Verwaltungen und Verwaltungen von Privatunternehmen nach dem Fattura PA-Modell (XML) obligatorisch.
Lesen Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische.
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