Neues Datum für die in Polen obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich

03-05-2024 | 2 Minute gelesen | Business to Government Compliance, Globale elektronische Rechnungsstellung und elektronisches Berichtswesen, Steuer- und Prüfungsbereitschaft

Das nationale System zur elektronischen Rechnungsstellung (KSeF) wird schrittweise eingeführt und ist wie folgt verbindlich:

  • Ab dem1. Februar 2026 für Unternehmen, deren Umsatz 200 Millionen PLN übersteigt
  • Ab dem1. April 2026 auch für andere Steuerzahler.

Ursprünglich war geplant, die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) im Rahmen der Initiative Krajowy System e-Faktur (KSeF) bis Juli 2024 verbindlich einzuführen. Die Regierung änderte jedoch ihre Pläne, nachdem eine externe Prüfung ergeben hatte, dass das KSeF-System kritische Mängel bei der Umsetzung aufwies, die eine Verzögerung des Projekts rechtfertigten. Die Regierung hat erklärt, dass eine völlig neue Architektur mit erweiterten Tests und besserer Dokumentation, besserer Wartungsplanung, Schulung und Unterstützung für die Steuerzahler neu aufgebaut wird.

Die Entscheidung, die Umsetzung der Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zu verschieben, zeigt, dass die Regierung auf das Feedback und die Bedenken der Industrie reagiert hat. Das KSeF-System ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der wirtschaftlichen Transaktionen. Ein System, das nicht funktioniert, würde Chaos verursachen und die polnische Wirtschaft lähmen.

Im Februar 2024 hat das polnische Finanzministerium eine Konsultation zu Gesetzesänderungen und Software-Schnittstellenspezifikationen gestartet, die am 19. April abgeschlossen wurde. Die wichtigsten Punkte aus den Konsultationsdokumenten und die Änderungen an der ursprünglichen Regelung vom Juli 2024 werden in diesem Artikel von VATCalc sorgfältig erläutert: https://www.vatcalc.com/poland/poland-mandatory-b2b-ksef-e-invoices-delay-to-july-2024/

Die Verschiebung der elektronischen Rechnungsstellung gibt den Unternehmen zusätzliche Zeit, um sich auf die Umstellung vorzubereiten. Steuer- und Wirtschaftsprüfungsexperten können diese zusätzliche Zeit nutzen, um ihr Verständnis für die Anforderungen der elektronischen Rechnungsstellung zu vertiefen und so möglicherweise künftige Compliance-Anstrengungen zu vereinfachen.

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