Malaysia: Das Finanzamt gewährt den Steuerzahlern eine 6-monatige Erholungsphase!

30-07-2024 | 2 Minute gelesen | Compliance zwischen Unternehmen und Regierungen, Steuer- und Prüfungsbereitschaft

In einem begrüßenswerten Schritt hat das Inland Revenue Board of Malaysia (IRBM) anerkannt, dass die Steuerzahler ausreichend Zeit benötigen, um die gesetzlichen Anforderungen für elektronische Rechnungen zu erfüllen, insbesondere wenn es sich um ein anspruchsvolles und komplexes Geschäftsumfeld handelt. Die Behörde gab eine Pressemitteilung heraus, in der eine Lockerung in den ersten sechs Monaten nach dem verpflichtenden Datum der Einführung von elektronischen Rechnungen vorgesehen ist, um es Unternehmen zu ermöglichen, konsolidierte elektronische Rechnungen für alle ihre Transaktionen auszustellen .

Einige der wichtigsten Punkte, die zu beachten sind, sind die folgenden

  • Erlauben Sie allen Aktivitäten und Branchen, konsolidierte elektronische Rechnungen auszustellen, die auch elektronische Gutschriften enthalten.
  • Ermöglichen Sie die Eingabe einer Transaktionsbeschreibung in das Feld – Produkt- oder Servicebeschreibung.
  • Wenn der Käufer eine elektronische Rechnung verlangt, kann der Verkäufer konsolidierte elektronische Rechnungen ausstellen, ohne für jede Transaktion eine elektronische Rechnung auszustellen.

Abgesehen davon hat das Inland Revenue Board of Malaysia (IRBM ) auch die folgenden –

  • Während der sechsmonatigen Lockerungsphase werden keine Strafverfolgungsmaßnahmen gemäß Abschnitt 120 des Einkommensteuergesetzes wegen Nichteinhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung eingeleitet. Voraussetzung ist jedoch, dass der Steuerzahler die Anforderungen der konsolidierten elektronischen Rechnungen wie oben beschrieben erfüllt.
  • Die 6-monatige Lockerungsfrist soll Organisationen und Steuerzahlern genügend Zeit geben, um sicherzustellen, dass die gesamte E-Invoicing-Landschaft effektiver umgesetzt wird und dabei alle Aspekte wie Systemverfügbarkeit, reibungslose Geschäftsabläufe und eine effizientere und straffere Verwaltung in den Unternehmen berücksichtigt werden.

Es ist unbedingt zu beachten, dass die Steuerbehörde beschlossen hat, Steuerzahler oder Organisationen anzuerkennen, die die Anforderungen und den gesamten Prozess der elektronischen Rechnungsstellung gemäß dem festgelegten Zeitplan umsetzen , ohne die Lockerungsfrist von 6 Monaten zu nutzen. Außerdem wird die Frist für die Inanspruchnahme der Investitionszulage für den Erwerb von IKT-Ausrüstung und Computersoftwarepaketen von drei auf zwei Jahre verkürzt, und zwar ab dem Veranlagungsjahr (YA) 2024.

Steuerzahler und Organisationen haben diesen Schritt begrüßt, da er ein breiteres vernetztes Ökosystem von Dienstleistern, Unternehmen, ERPs usw. anerkennt. Um über weitere Neuigkeiten zur elektronischen Rechnungsstellung in Malaysia und anderen Ländern auf dem Laufenden zu bleiben, folgen Sie unserem Blog und unseren LinkedIn-Seiten . Wenn Sie Fragen zur Implementierung von E-Invoicing haben, kontaktieren Sie unsere Experten hier!