27. März 2024
Deutschland ist vor kurzem auf den Zug aufgesprungen und hat die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich eingeführt. Die jüngsten Entwicklungen in der Gesetzgebung des Landes haben dazu geführt, dass das Thema der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Deutschland in den Vordergrund gerückt ist. Der Bundesrat und der Bundestag haben mehrere ausführliche Diskussionen geführt, um die Richtung, die Umsetzung und mehr für die elektronische B2B-Rechnungsstellung in Deutschland festzulegen. Obwohl der Vermittlungsausschuss, der einen Konsens über das Mandat herstellen soll, im Februar 2024 zusammentrat, wurden die Vorschläge für den Zeitplan erst kürzlich beschlossen.
Die Umsetzungsfristen für die elektronische B2B-Rechnungsstellung in Deutschland
Die Überlegungen und Planungen des Vermittlungsausschusses haben zu einem Vorschlag für einen Zeitplan geführt. Der Vorschlag deckt sich übrigens mit den Zielen und Erwartungen, die in der aktuellen Diskussion um das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland formuliert wurden. Obwohl er noch von offizieller Seite genehmigt werden muss, sieht der Zeitplan wie folgt aus.
- 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro sind zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
- 1. Januar 2028: Einführung der obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungsstellung für alle übrigen Steuerzahler.
Während der Zeitplan noch offiziell genehmigt und bewilligt werden muss, wird der Vermittlungsausschuss voraussichtlich Ende März 2024 erneut zusammenkommen. Bei diesem Treffen wird die Strategie für das B2B-Mandat für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland weiter erörtert und ein Bekenntnis zu den sich entwickelnden steuerlichen Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter im Lande abgegeben.
Andere Updates
In der Zwischenzeit hat Deutschland das Wachstumschancengesetz fertiggestellt und genehmigt, das die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich für inländische Transaktionen verbindlich vorschreibt. Gemäß dem Gesetz müssen alle Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, bis Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen gemäß der Norm EN 16931 zu empfangen. Darüber hinaus schreibt das Gesetz über Wachstumschancen vor, dass Unternehmen bis Januar 2028 strukturierte Rechnungen in Übereinstimmung mit derselben Norm EN 16931 ausstellen müssen.
Da sich die digitale, fortschrittliche Landschaft der elektronischen Rechnungsstellung und des Berichtswesens ständig weiterentwickelt, können Sie unabhängig vom jeweiligen Land regelmäßige Aktualisierungen zu den Vorschriften, Regelungen usw. erwarten. Für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland und weltweite Updates bleiben Sie hier auf dem Laufenden!