E-Invoicing in Frankreich: Die Zeitachse erfährt eine weitere faszinierende Wendung

19-12-2023 | less than 1 Minute gelesen | Compliance zwischen Unternehmen und Regierungen, Steuer- und Prüfungsbereitschaft

Author: Patchanok Kluabkaew, SAP Finance Lead.

  • Am 1. September 2026 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu akzeptieren. Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich und die elektronische Berichterstattung sind für Großunternehmen und mittlere Unternehmen vorgeschrieben. Es besteht eine Verlängerungsoption, die weitere drei Monate bis Dezember 2026 vorsieht.
  • Am 1. September 2027 werden die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Berichterstattung für kleine Unternehmen obligatorisch. Wie in der vorangegangenen Phase besteht auch hier die Möglichkeit, die Frist um weitere drei Monate bis Dezember 2027 zu verlängern.

Lesen Sie die offizielle Mitteilung der französischen Nationalversammlung.

Der ursprüngliche Plan, die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen bis Juli 2024 einzuführen, wurde Anfang dieses Jahres aufgegeben, um den Unternehmen genügend Zeit zu geben, sich auf die Umsetzung einer so wichtigen Reform vorzubereiten.

Lesen Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Berichterstattung.

Abonnieren Sie unsere neuesten Tax Compliance Updates, um auf dem Laufenden zu bleiben: https://info.tjc-group.com/tjc_newsletter-tax-compliance